Osteopathie ist vielseitig einsetzbar und für alle Altersgruppen geeignet
Osteopathie ist in vielen Bereichen einsetzbar. In der Osteopathie geht man davon aus, dass die Ursachen eventueller Problematiken oft nicht dort zu finden sind "wo`s weh tut".
Daher liegt der Fokus der Osteopathie auf einen ganzheitlichen Ansatz, um Zusammenhänge zu erkennen und nach den primären Ursachen zu suchen. Genau dort setzt dann die Behandlung an.
Osteopathische Behandlungen werden in der Regel als sanft empfunden und sind daher auch für Kinder und Säuglinge geeignet.
Andrew Taylor Still
Die Osteopathie ist eine alternative Behandlungsmethode. Sie versteht sich nicht als Konkurrenz zur Schulmedizin, sondern versucht diese zu ergänzen.
Laut Heilmittelwerbegesetz dürfen Praktizierende im medizinischen Bereich keine Heilversprechen abgeben. Die Benennung von Anwendungsgebieten kann als solches gewertet werden und daher verlinke ich an dieser Stelle auf eine vertrauenswürdige Quelle. Unter bv-osteopathie.de finden Sie Beispiele für Anwendungsfälle.
Die Osteopathie ist eine alternative Behandlungsmethode, welche nicht auf evidenzbasierten Wissen der Schulmedizin beruht. Sie versteht sich nicht als Konkurrenz zur Schulmedizin, sondern versucht diese zu ergänzen.
In manchen Fällen kann eine interdisziplinäre Zusammenarbeit erforderlich sein. Sollten Sie sich auf Grund Ihres Beschwerdebildes bereits in Behandlung befinden, klären Sie bitte vorab mit Ihrem Arzt/Therapeuten, ob eine osteopathische Behandlung möglich ist.
Die Anwendungsbereiche in der Osteopathie selbst sind vielfältig.
Sollten Sie sich unsicher sein, ob eine Behandlung bei Ihrem persönlichen Beschwerdebild möglich ist, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Gerne berate ich Sie hierzu persönlich.
Ihr erster Termin beginnt mit einer intensiven Befragung, welche für die Befunderhebung und anschließende Behandlung wichtig sind. Dazu gehören z.B. Informationen zu Lebens- und Ernährungsgewohnheiten, eventuelle Operationen oder Unfällen (die auch lange zurückliegen können).
Anschließend folgt eine allgemeine körperliche Untersuchung von Kopf bis Fuß. Dabei testet der Therapeut Gelenke, Muskeln, Organe und Schädel auf ihre Beweglichkeit und versucht durch osteopathische Grifftechniken mögliche Problematiken zu erspüren.
Aus Befragung und Untersuchung ergibt sich dann Ihr Befund. Der Therapeut erläutert Ihnen das Ergebnis seiner Untersuchung und zeigt Ihnen mögliche Behandlungsstrategien auf.
Das ist sehr unterschiedlich und richtet sich nach dem jeweiligen Beschwerdebild des Patienten.
Je nach Befund werden Behandlungs-Abstände zwischen 1 und 4 Wochen empfohlen. Denn der Körper benötigt Zeit, um die durch die Behandlung gesetzten Reize zu verarbeiten und "wieder ins Lot zu kommen".
Die Abrechnung erfolgt nach den Sätzen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH). Die Kosten richten sich nach dem individuellen Zeit- und Behandlungsaufwand und werden in einer detaillierten Rechnung ausgewiesen. Sollten Sie für Ihre Krankenkasse eine Privatrechnung benötigen, sprechen Sie mich bitte vorab darauf an.
Osteopathie-Behandlungen sind eine Selbstzahlerleistung, welche vom Patienten vollständig zu begleichen ist. Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen jedoch inzwischen einen Teil der Behandlungskosten, wobei eine mögliche Kostenübernahme abhängig von der jeweiligen Satzung bzw. Voraussetzungen der Kassen ist. Oftmals wird hier zudem eine ärztliche Verordnung verlangt.
Bitte klären Sie im Vorfeld der Behandlung mit Ihrer Krankenkasse ab, ob und unter welchen Voraussetzungen eine anteilige Erstattung erfolgen kann. bv-osteopathie.de/fuer-patienten/kostenerstattung-osteopathie/
Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, eine private Krankenversicherung oder eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung haben, können diese, je nach Satzung der Versicherung und dem abgeschlossenem Tarif, (anteilig) die Behandlungskosten übernehmen. Auch hier klären Sie bitte eine Kostenübernahme vor dem Behandlungsbeginn mit Ihrer Krankenversicherung ab.
Unabhängig von dem Erstattungsverhalten der Krankenkassen ist die Rechnung vollständig vom Patienten zu begleichen. Eine etwaige Differenz zwischen der in der Rechnung gestellten Betrag und dem Erstattungsbetrag ist vom Patienten selbst zu tragen.